Sachkundeprüfung

SachkundeprüfungSachkundeprüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) 

Einmal jährlich muss die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durch einen Sachkundigen überprüft werden. Aufgrund unserer fachlichen Ausbildung und langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der PSAgA sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, Ihren Betrieb und die Feuerwehr. Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung der Ausrüstung beurteilen zu können und sind durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) dazu berechtigt, die Überprüfung nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR/GUV-R 198 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und 199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen) durchzuführen. 

Um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen eine Überprüfung vor Ort an. Gerne können Sie auch unseren besonderen Service nutzen und sich rechtzeitig an fällige Überprüfungen Ihrer PSAgA erinnern lassen. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.